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Bebauungsplan abgesegnet - Noch Hausaufgaben für den Hüttenbrink

 
Die Einmündung von der Straße Am Hüttenbrink (oben) soll so ausgebaut werden, dass ein Abbiegen aus Richtung Spexard in das Gewerbegebiet für Lastwagen unmöglich ist und für Autos erschwert wird. Aus dem Gewerbegebiet sollen Fahrzeuge nur nach rechts Richtung Spexarder Straße abbiegen können. Die lilafarbenen Linien mit dem spitzen Winkel kennzeichnen die Fahrbahnbegrenzungen.

Mit den Stimmen von CDU, SPD und UWG hat der Planungsausschuss am Abend dem Bebauungsplan für das Gewerbegebiet am Hüttenbrink in Spexard zugestimmt. Endgültig entscheidet der Stadtrat am 26. Januar. Außerdem bekam die Verwaltung den Auftrag, weitere Maßnahmen zur Verkehrslenkung und zur Verbesserung des Lärmschutzes zu prüfen. Die Grünen stimmten zwar dem Gewerbegebiet und der Ansiedlung des Küchenherstellers Nobilia zu, aber nicht den Festsetzungen im Bebauungsplan, sagte Fraktionssprecherin Birgit Niemann-Hollatz. Für die Grünen seien Fassaden- und Dachbegrünung sowie flächensparendes Parken sehr wichtig. Beides hatte auch die Gemeinschaft für Natur- und Umweltschutz gefordert, deren Bürgerantrag war aber zuvor mehrheitlich abgelehnt worden. Das Votum der BfGT könne sich abhängig von den Ergebnissen des Prüfauftrags im Stadtrat noch ändern, sagte der Fraktionsvorsitzende Nobby Morkes.

Zur verkehrlichen Erschließung wurde ein Bürgerantrag von Anliegern zwar ebenfalls abgelehnt. Verkehrsplaner Michael Wewer versicherte aber im Ausschuss, dass die Einmündung vom Hüttenbrink ins Gewerbegebiet so ausgebaut werde, dass man „mit normalen Lastwagen“ aus Richtung Verler Straße weder in das Gewerbegebiet einfahren noch in Richtung Spexard wieder herausfahren könne. Dazu soll die Einmündung einen spitzen Winkel bekommen und die nördliche Fahrbahn so schmal (drei Meter) gestaltet werden, dass man nur in Richtung Sürenheider Straße fahren könne. Aber: „Pkw können Sie planerisch nicht ausschließen“, schränkte Wewer ein. Dafür soll ein einhellig bei Enthaltung der BfGT verabschiedeter Prüfauftrag der CDU an die Stadtverwaltung sorgen. Danach soll die Ordnungsbehörde der Stadt klären, ob das Rechtabbiegen vom Hüttenbrink aus Richtung Spexard in das Gewerbegebiet grundsätzlich verboten werden kann. Außerdem soll das Linksabbiegen aus dem Gewerbegebiet in Richtung Spexard untersagt werden. Die Ausschilderung zum Gewerbegebiet soll ausschließlich von der Verler über die Thaddäus-, Wald- und Sürenheider Straße zum Hüttenbrink erfolgen. Wenn die Stadt vom Kreis die Baulast für die K 39 übernimmt, was angestrebt wird, könnte dort auch das Tempo gedrosselt werden. Außerdem soll der Hüttenbrink als Umleitungsstrecke für die A2 entfallen, wenn die A33 fertig ist. Die Verwaltung werde daran arbeiten, sagte die Technische Beigeordnete Nina Herrling zu.
(Die Glocke vom 20.12.2017)



Letzte Änderung: 26. März 2019