Die kommunale Neugliederung 1970 und die Zeit von 1970 bis 1988

 
Beurkundung der Gebietsänderungsverträge am 19. März 1969 im Ratssaal des alten Rathauses (Sitzend v.l).: Stadtdirektor Dr. Gerd Wixforth, Bürgermeister Heinz Kollmeyer, Josef Seeger, Bürgermeister Avenwedde; Otto Hensdiek, Amtsdirektor Amt Avenwedde; Stehend (v.l).: Robert Mahne, Bürgermeister Spexard; Städt. Verwaltungsrat Wilhelm Schlimm

Die Bestrebungen zur Verwaltungsneugliederung des Landkreises Wiedenbrück 1967 endeten mit dem Gesetz zur Neugliederung des Kreises im Jahr 1969. Es trat am 1. Januar 1970 in Kraft. Damit wurde die Gemeinde Spexard Teil der neuen Kreisstadt Gütersloh. Die Belange des Stadtteils Spexard waren nach dem Gebietsänderungsvertrag ab 1970 für die Dauer einer Wahlperiode durch einen Ortsvorsteher wahrzunehmen. Robert Mahne nahm die Aufgaben des Ortsvorstehers von Anfang an bis zur Kommunalwahl 1989 wahr, danach war die Wahl eines Ortsvorstehers nicht mehr zulässig. Im August 1971 trat ein von der Stadt Gütersloh erarbeiteter Bebauungsplan für das Baugebiet „Auf´m Reck“ in Kraft. In kurzer Zeit entstanden beiderseits der Straße zahlreich Einfamilien- sowie Mehrfamilienhäuser, und vorhandene Baulücken wurden geschlossen. Am 31. Dezember 1986 betrug laut Einwohnerstatistik die Gesamtzahl der Einwohner in Spexard 7943 Personen.



Letzte Änderung: 28. Februar 2021